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Anforderungen an die Prüfung von UKP-Laseranlagen, gültig ab 1.1.2022 in Deutschland

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informierte alle Landesbehörden in Deutschland:
Ab dem 1.1.2022 gelten neue Anforderungen zum Schutz vor Röntgenstrahlung bei anzeigebedürftigen Laseranlagen, siehe unten.
Die offiziellen "Anforderungen an die Prüfung  von Laseranlagen..." vom 19.10.2021 beinhalten
a) die Bedingungen für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb,
b) den Aufbau der einzureichenden Dokumente für die Anzeige des Betriebes einer Laseranlage,
c) das Genehmigungsverfahren (umfangreicher als das Anzeigeverfahren).
Quelle ist das Gemeinsame Ministerialblatt,
Ausgabe Nr. 05-06 / 2022, Seite 105:
RdSchr. v. 15.12.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung


https://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=9983680&cHash=1057949e08&src=redirect


Das Strahlenschutzgesetz greift nicht, wenn eine Laseranlage keine „Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung" ist.
Das gilt immer, wenn die laserinduzierte ionisierende Strahlung (LIS) keine Photonen oberhalb einer Energie von 4,99 keV erzeugt, siehe §5, Absatz 2 StrlSchG.

Messen der Photonenenergie mit einem kalibrierten Spektro-Dosimeter:
Beispiel: Das Spektro-Dosimeter SILIX lambda lieferte den Nachweis, dass bei bestimmten Laserparametern das Photonenspektrum die 5 keV-Grenze nicht überschreitet. Demzufolge könnten viele Laseranlagen  anzeige- und genehmigungsfrei betrieben werden. In jedem Fall sind aber Messungen erforderlich!

Lehrgänge: in Mittweida, Esslingen und Essen.

"Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von UKP-Laseranlagen - Anforderungen für die Hersteller und Betreiber"
Esslingen: 14.5.2024 bis 15.5.2024
Anmeldung:
https://www.tae.de/weiterbildung/maschinenbau-anlagen-geraete/betriebssicherheit-von-maschinen-anlagen/fachkunde-im-strahlenschutz-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen/?dep=112


Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP) 
Mittweida und Hartmannsdorf: Termin für 2024 steht noch nicht fest.

Anmeldung: https://www.slg-akademie.de/index.php?id=69&oid=149


"Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen"
Essen, Haus der Technik: 18.01.2024 bis 19.01.2024,  09:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Anmeldung
https://www.hdt.de/strahlenschutzkurs-zum-erwerb-der-fachkunde-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen-1168


 
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